Heiraten in Dänemark: Unkompliziert und international anerkannt.

Dominik Sobaniec

Dänemark hat sich als beliebtes Ziel für Paare etabliert, die schnell und unkompliziert heiraten möchten. Die dänischen Prozesse sind bekannt für ihre Effizienz und internationale Anerkennung, was sie besonders attraktiv für internationale Paare macht.

In diesem Artikel erfahren Sie, warum Dänemark der ideale Ort für Ihre Hochzeit ist und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um dort zu heiraten. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Wise Ihnen bei kostengünstigen Auslandsüberweisungen helfen kann, um Ihre Hochzeit einfach und günstig zu gestalten.

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Warum Dänemark als Hochzeitsziel so beliebt ist

Vielleicht denken Sie jetzt: "Warum sollte ich ausgerechnet in einem anderen Land heiraten?" Die Antwort ist einfacher, als Sie denken. Internationale Paare stehen in Deutschland oft vor bürokratischen Hürden, die Zeit und Nerven kosten. Wenn einer von Ihnen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, brauchen Sie eine Vielzahl beglaubigter Unterlagen aus dem Heimatland.

Stellen Sie sich vor, Sie müssen Dokumente aus einem Land besorgen, in dem Sie schon lange nicht mehr leben, oder sogar aus einem Land, in dem die Bürokratie noch komplexer ist als in Deutschland. Manchmal dauert es Monate, bis alle erforderlichen Papiere vorliegen – wenn überhaupt. In dieser Zeit warten Sie und Ihr Partner sehnsüchtig auf den großen Tag, während sich die Frustration aufbaut.

Doch wenn Sie im Ausland heiraten wollen, muss es nicht gleich Thailand oder die Seychellen sein. Dänemark hat sich in den letzten Jahren als beliebtes Heiratsziel entpuppt. Die Vorteile sprechen für sich:

  • Schnelle Abwicklung ohne lange Wartezeiten
  • Wenige Voraussetzungen
  • Keine Geburtsurkunde notwendig
  • Unkomplizierte Verfahren ohne endlose Bürokratie
  • Vollständige Anerkennung in Deutschland ohne zusätzliche Anträge

Heiraten in Dänemark: Voraussetzungen

Das Schöne am Heiraten in Dänemark ist die Einfachheit des gesamten Prozesses. Während Sie in Deutschland wochenlang auf Termine warten und Berge von Dokumenten sammeln müssen, reichen in Dänemark bereits wenige Grundvoraussetzungen aus. Sie müssen lediglich volljährig, geschäftsfähig und ledig sein – das war's schon fast.¹

Ein wichtiger Unterschied zu Deutschland: Sie benötigen keine Geburtsurkunde, kein Führungszeugnis und auch keine aufwendigen Ledigkeitsbescheinigungen von deutschen Behörden. Gerade wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin keinen Zugang zu den Dokumenten im Heimatland hat, ist Dänemark also genau das Richtige.

Die benötigten Dokumente sind überschaubar. Sie brauchen einen Nachweis über den Personenstand – also einen Nachweis, dass Sie zum aktuellen Zeitpunkt nicht verheiratet sind. Den bekommen Sie übrigens direkt in Dänemark beim zuständigen Amt.²

Der Ablauf einer Hochzeit in Dänemark

Keine Sorge – in Dänemark zu heiraten ist alles andere als kompliziert. Ein paar Behördengänge brauchen Sie zwar, aber lassen Sie sich davon nicht abschrecken, denn der Ablauf ist straightforward und gut strukturiert:

Schritt 1: Antrag auf Eheschließung stellen

Um in Dänemark heiraten zu können, müssen Sie einen Antrag auf Eheschließung (ægteskabserklæring) stellen. Diesen können Sie entweder bei der Kommune, in der Sie heiraten möchten, oder bei der Agentur für Familienrecht (Familieretshuset)² einreichen. Wenn der Antrag positiv ausfällt, bekommen Sie das sogenannte Ehefähigkeitszeugnis (prøvelsesattest) – so soll sichergestellt werden, dass keine Scheinehen geschlossen werden.

Schritt 2: Gültigkeit beachten

Wichtig zu wissen ist, dass das Ehefähigkeitszeugnis (prøvelsesattest) vier Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Planen Sie Ihre Hochzeit also entsprechend und beantragen Sie das Zeugnis nicht zu früh. Sobald Sie die Erlaubnis und das Ehefähigkeitszeugnis in der Hand haben, können Sie kirchlich oder standesamtlich getraut werden.

Schritt 3: Namensänderung bedenken

Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch die Eheschließung in Dänemark. Wenn Sie nach dem Heiraten in Dänemark eine Namensänderung wünschen, müssen Sie sich anschließend an die deutschen Behörden wenden.³

Internationale Anerkennung: Was Sie wissen müssen

Eine der häufigsten Sorgen bei der Eheschließung im Ausland ist die Frage der Anerkennung. Beim Heiraten in Dänemark können Sie beruhigt sein: Eine in Dänemark geschlossene Ehe wird problemlos in Deutschland anerkannt.

Als Nachweis Ihrer Eheschließung können Sie in Dänemark zudem eine mehrsprachige Heiratsurkunde bekommen. Das bedeutet für Sie: es ist keine zusätzliche Übersetzung der dänischen Heiratsurkunde ins Deutsche notwendig – ein weiterer Kostenpunkt, den Sie sich sparen.

Das Auswärtige Amt erklärt die Anerkennung folgendermaßen: Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen. Außerdem muss das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt worden sein.

Falls Sie möchten, können Sie bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen – vorausgesetzt, mindestens einer von Ihnen ist deutscher Staatsangehöriger. Diese Registrierung ist jedoch freiwillig, nicht verpflichtend.

💡 Besonders relevant für internationale Paare:

Nach dem Heiraten in Dänemark können Sie in Deutschland ein Visum zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug) beantragen.

Wie Wise Ihre Hochzeitskosten optimiert

Eine Traumhochzeit in Dänemark kann ganz schön ins Geld gehen – und dabei übersehen viele Paare die versteckten Kosten, die beim Umtausch in eine Fremdwährung entstehen. Wenn Sie für das Heiraten in Dänemark Geld überweisen oder in Dänischen Kronen bezahlen müssen, können traditionelle Banküberweisungen richtig teuer werden. Viele Banken verwenden nämlich nicht den echten Wechselkurs, sondern einen für hauseigenen Kurs und berechnen zusätzlich hohe Gebühren.

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Heiraten in Dänemark: Der einfache Weg zur Traumhochzeit

Heiraten in Dänemark ist für viele internationale Paaren eine unkomplizierte Alternative zu den langwierigen deutschen Verfahren. Mit wenigen Dokumenten, schnellen Prozessen und vollständiger Anerkennung in Deutschland ist Dänemark die perfekte Lösung für alle, die ohne großen bürokratischen Aufwand den Bund der Ehe schließen möchten. Kombiniert mit kostengünstigen Geldtransfers über Wise wird Ihre dänische Hochzeit nicht nur stressfrei, sondern auch budgetfreundlich.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Heiraten in Dänemark

Was ist der Vorteil in Dänemark zu heiraten?

Heiraten in Dänemark ist deutlich unkomplizierter als in Deutschland, erfordert weniger Dokumente und wird vollständig in Deutschland anerkannt. Besonders internationale Paare profitieren von den vereinfachten Verfahren – und schnell ist es auch noch.

Welche Papiere braucht man, um in Dänemark zu heiraten?

Sie benötigen lediglich einen Nachweis über Ihren Personenstand, in Form eines dänischen Ehefähigkeitszeugnis, das Sie im Rahmen des Antrags auf Eheschließung (ægteskabserklæring) bekommen. Eine Geburtsurkunde ist nicht erforderlich.

Ist eine standesamtliche Hochzeit in Dänemark möglich?

Ja, standesamtliche Eheschließungen sind in Dänemark möglich und werden über die Kommunen oder die Agentur für Familienrecht abgewickelt. Aber auch kirchliche Trauungen sind für Deutsche in Dänemark möglich.

Wird die dänische Ehe in Deutschland anerkannt?

Ja, eine in Dänemark geschlossene Ehe wird in Deutschland vollständig anerkannt. Sie können sogar eine mehrsprachige Heiratsurkunde erhalten, die keine zusätzliche Übersetzung erfordert. Einen speziellen Antrag müssen Sie also nach Ihrer Hochzeit in Dänemark nicht stellen.


Verwendete Quellen (Stand 29.05.2025):

¹ Eheschließung in Dänemark - Deutsche Botschaft Kopenhagen, Mai 2025
² Internationale Eheschließungen - Familieretshuset, Mai 2025
³ FAQ zur Eheschließung - Auswärtiges Amt, Mai 2025


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